Krisenstab der Bezirksregierung Münster
Der Krisenstab koordiniert Hilfsmaßnahmen und trifft Entscheidungen im Falle von Schadensereignissen wie einer Naturkatastrophe oder eines Unglücksfalles. Er ist zur Bewältigung einer Krise oder eines Großschadensereignisses in den Kreisen und kreisfreien Städten einzurichten. Im Krisenfall erteilt der Krisenstab der Kreise und kreisfreien Städte Auskünfte über eine eigene Personenauskunftsstelle.
Krisenstab-Struktur
Die Struktur der Krisenstäbe in Nordrhein-Westfalen ist einheitlich geregelt. Der Krisenstab auf Landes- und Bezirksebene bündelt die Aufgaben in einem Gesamtstab.
Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte teilt sich die Krisenbewältigung nach Funktionen auf. Der Krisenstab der Verwaltung trifft und koordiniert die nötigen Verwaltungsmaßnahmen. Die Einsatzleitung verantwortet und führt die Einsatzkräfte. Verbindungspersonen gewährleisten den Informationsaustausch zwischen dem Krisenstab der Verwaltung und der Einsatzleitung.
Die Krisenstab-Strukturen in Nordrhein-Westfalen insgesamt zeigt nachfolgendes Modell:
Krisenstab-Schulung
Der Krisenstab der Bezirksregierung Münster sowie die Krisenstäbe der Kreise und kreisfreien Städte werden durch das Institut der Feuerwehr (IdF NRW) mit Sitz in Münster geschult. Das Institut ist die größte deutsche Feuerwehraus- und -fortbildungseinrichtung.
Mitarbeit im Krisenstab: Hilfsorganisationen
Krisenlagen erfordern neben den Einsatzkräften der alltäglichen Gefahrenabwehr zusätzliche Einsatzkräfte. Diese werden vom Krisenstab angefordert. Zusätzliche Einsatzkräfte stellen die Hilfsorganisationen
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH),
- Malteser-Hilfsdienst sowie im Bedarfsfall (MHD),
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
dem Krisenstab zur Verfügung. Die Hilfsorganisationen unterstützen mit ihrer Ausstattung den Rettungsdienst und übernehmen die Betreuung der von einem Unglück Betroffenen.
Krisenstab im Einsatz
Der Krisenstab der Bezirksregierung wurde bereits für unterschiedliche Einsätze eingerichtet. Unter anderem wurde ein Krisenstab aktiviert:
- 2005 bei der Schneekatastrophe im Münsterland,
- 2006 und 2011 zur Durchführung der Fußball-Weltmeisterschaften,
- 2010 beim Hochwasser in den Kreisen Borken und Steinfurt,
- 2010 zur Loveparade Duisburg und
- 2011 nach der Massenkarambolage auf der A 31
- 2012 bei einem Großbrand in Krefeld
- 2013 beim Unwetter Xaver
- 2014 beim Starkregen in Münster
- 2015 beim Sturmtief Niklas
- 2015/2016 bei der Bearbeitung des Flüchtlingsstromes
- 2016 beim Unwetter im Regierungsbezirk Münster
- 2020 Covid19-Pandemie
- 2021 Hochwasser im Süden von NRW incl. Aktivierung Personenauskunftstelle
- 2022 Bearbeitung Flüchtlingslage Ukraine
- 2024 zur Durchführung der Fußball-Europameisterschaft
Mindestens einmal jährlich wird der Krisenstab im Rahmen regelmäßiger Übungen für die Aus- und Fortbildung des Personals aktiviert.
Krisenstab Downloads
Krisenstab Rechtsvorschriften
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
- Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen – Runderlass vom 26.09.2016
- Meldungen an die Aufsichtsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz „Meldeerlass“, Runderlass vom 16. Mai 2018, verlängert am 06. Mai 2024
- Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz „Warnerlass“, Runderlass vom 26. Mai 2020
- Artikel 35 des Grundgesetzes
- Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG)