Bezirksregierung
Münster

Einsatzkräfte bei der Krisenübung "Spürsinn" im Jahr 2013.

Militärische und Zivile Verteidigung

Eine verantwortungsbewusste staatliche Vorsorgepolitik kann auf die Fähigkeit zur Verteidigung nicht verzichten. Dazu gehören sowohl die Militärische als auch die Zivile Verteidigung als demselben Ziel verpflichtete, gleichrangige, jedoch organisatorisch voneinander unabhängige Komponenten der Gesamtverteidigung. 

Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) und das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Die zivile Verteidigung umfasst den nicht-militärischen Teil der Gesamtverteidigung und beinhaltet vor allem vier Bereiche: 

Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen 

In einer Krise und im Verteidigungsfall muss sichergestellt sein, dass Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung sowie die Rechtsprechung funktionsfähig bleiben. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist im Spannungs- und Verteidigungsfall weiterhin vorrangig von den im Frieden zuständigen Behörden der Länder und des Bundes zu gewährleisten. Hierzu ist die Umsetzung von Maßnahmen zum internen behördlichen Risiko- und Krisenmanagement erforderlich. Die Grundzüge dieser besonderen Erfordernisse der Ausnahmesituation eines Spannungs- und Verteidigungsfalles sind im Grundgesetz geregelt. 

Zivilschutz 

Basis des Zivilschutzes ist die Fähigkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen und (auch gegenseitig) zu helfen bis qualifizierte, in der Regel staatlich organisierte, Hilfe eintrifft. Das nationale Hilfeleistungssystem stützt sich auf die ehrenamtlichen Hilfeleistungspotenziale der Feuerwehren, des THW, der Regieeinheiten und mitwirkenden Hilfsorganisationen. Das Ehrenamt bildet die Basis und das Rückgrat des Systems. Hauptamtliche Einsatzkräfte verstärken das System. Ziel des Zivilschutzes ist es hierbei, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. 

Versorgung 

Die Aufgabe der Versorgung umfasst im Kern die Abwehr und Bewältigung von Ausfällen und Störungen von Versorgungsleistungen. Basis aller Vorsorgeplanungen sind die vorhandenen friedensmäßigen Strukturen und Krisenvorsorgemaßnahmen. Diese werden – soweit notwendig – durch spezifische ergänzende und verstärkende Maßnahmen für die Erfordernisse der Zivilen Verteidigung ertüchtigt. 

Unterstützung der Streitkräfte 

Die zivile Seite unterstützt die deutschen und verbündeten Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit.