Bezirksregierung
Münster

Katastrophenschutz

Aufgebauter Betreuungsplatz beim Feuer- und Katastrophenschutztag 2013 auf dem Domplatz in Münster

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, mit denen Gefahren von Menschen, Umwelt und Infrastruktur abgewendet werden. Zum Katastrophenschutz gehören Einsätze zur Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen. Der Katastrophenschutz greift aber auch bei allen anderen Gefahren, die mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können. 

 

Katastrophenschutz-Konzepte des Landes Nordrhein-Westfalen wie beispielsweise der Aufbau eines Behandlungs- oder Betreuungsplatzes oder zum Transport von Patient:innen und Material bilden neben dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Grundlage, um Schadensereignisse abzuwehren. 

Im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wirken folgende öffentlichen und privaten Einheiten für den Sanitäts- und Betreuungsdienst sowie im Rahmen technischer Unterstützung mit:  

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
  • Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
  • Malteser Hilfsdienst (MHD),
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und
  • Technisches Hilfswerk (THW) 

Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder. Nur im Verteidigungsfall ist der Katastrophenschutz der Länder als Teil des Zivilschutzes Bundessache. Bund und Länder arbeiten zum Schutz der Bevölkerung jedoch jederzeit zusammen. 

Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) im Katastrophenschutz 

Die Abbildung zeigt eine Zivilperson und eine Person in Bundeswehruniform, die sich die Hände schütteln

Im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) zur Gefahrenabwehr unterstützt auch die Bundeswehr den Katastrophenschutz in der Abwehr von Schadensereignissen. Sie umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen und Behörden sowie der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern. 

Dazu gehören im Inland beispielsweise Vorsorge- und Versorgungsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall, die Beteiligung der Streitkräfte am Katastrophenschutz im Rahmen der Amtshilfe, insbesondere durch Unterstützung der zivilen Hilfsorganisationen bei Großschadensereignissen und Gefahrenlagen, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und zivilen Behörden in den Bereichen Gesundheitswesen, Umweltschutz, Raumordnung, Infrastruktur und Kampfmittelbeseitigung sowie beim Host Nation Support ausländischer Streitkräfte in Deutschland. Im Regierungsbezirk Münster arbeiten die Bezirksregierung, die Kreise und die kreisfreien Städte mit dem Bezirksverbindungskommando Münster sowie den acht Kreisverbindungskommandos zusammen. Die Soldat:innen beraten den Krisenstab und koordinieren im Bedarfsfall die Unterstützung der Bundeswehr.