Bezirksregierung
Münster

Zwei Feuerwehrmänner löschen einen Brand auf einer Wiese.

Brandschutz im Regierungsbezirk Münster

Die Bezirksregierung Münster überwacht als Aufsichtsbehörde, ob die Kreise, kreisfreien Städte und Werkfeuerwehren ihren Aufgaben im Brandschutz gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ordnungsgemäß nachkommen.

Freiwillige Feuerwehren 

Mittlere und große kreisangehörige Städte müssen hauptamtliche Einsatzkräfte vorhalten. Die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde prüft die Leistungsfähigkeit dieser Freiwilligen Feuerwehren und erteilt eine Ausnahme zur Vorhaltung von hauptamtlichen Feuerwehrkräften gemäß § 10 BHKG für die Dauer von maximal fünf Jahren.  

Zu den weiteren Aufgaben zählen die Prüfung und Anerkennung der Vergleichbarkeit der Ausbildung bei Laufbahnbewerber:innen aus anderen Bundesländern, die Lehrgangsplatzvergabe der vom Institut der Feuerwehr NRW zugewiesenen Lehrgänge und Seminare sowie die Bearbeitung der Anträge der durch das Land NRW zu ehrenden Feuerwehrangehörigen für besondere Verdienste im Brand- und Katastrophenschutz. 

Zu den Mitarbeitenden des Dezernates für Gefahrenabwehr gehören auch der Bezirksbrandmeister mit seinem Stellvertreter, die als ehrenamtliche Mitarbeitende der Bezirksregierung bei der Aufgabenbewältigung mitwirken und das Bindeglied zwischen den Freiwilligen Feuerwehren und der Behörde bilden. 

Berufsfeuerwehren 

Gemäß § 8 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können große kreisangehörige Gemeinden neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu nach dem BHKG verpflichtet. Im Regierungsbezirk Münster unterhalten die Städte Münster, Bottrop, Gelsenkirchen und Herten eine Berufsfeuerwehr. 

Werkfeuerwehren 

Werkfeuerwehren sind staatlich angeordnete oder anerkannte Feuerwehren. In bestimmten Fällen verpflichtet die Bezirksregierung Münster Betriebe oder Einrichtungen eine Werkfeuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Bevor ein Betrieb oder eine Einrichtung verpflichtet wird eine Werkfeuerwehr einzurichten wird die zuständige Kommune angehört. 

Werkfeuerwehren entsprechen in Aufbau, Ausbildung und Ausstattung den öffentlichen Feuerwehren. Ihren Leistungsstand prüft die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde spätestens alle fünf Jahre. 

Leitstellen 

Die kreisfreien Städte und Kreise unterhalten die einheitlichen Leitstellen für den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Sie fragen den Notruf 112 ab und disponieren alle Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in ihrem Zuständigkeitsbereich. 

Informationssystem Gefahrenabwehr NRW 

Das „Informationssystem Gefahrenabwehr Nordrhein-Westfalen“ (IG NRW) stellt eine Übersicht der Ressourcen und Ausstattungen der Hilfsorganisationen zur Verfügung. Dafür müssen die Kommunen, Kreise, Bezirksregierungen und das Land NRW die Daten einpflegen. Dadurch kann das System bei verschiedenen Einsatzlagen zur Unterstützung dienen. 

Zuweisung zusätzlicher Einsatzbereiche für die Feuerwehren 

Die Bezirksregierungen können den öffentlichen Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche auf Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Straßen sowie Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zuweisen. 

Feuerwehr-Ehrenabzeichen 

Die Bezirksregierung Münster bearbeitet die Anträge von vorgeschlagenen Personen, denen das Feuerwehr-Ehrenabzeichen „Verdienste im Feuerschutz“ verliehen werden soll. Dies kann für 25-, 35- und 50-jährige aktive Dienstzeit in Silber, Gold und Gold mit Kranz verliehen werden. Zudem gibt es für herausragende Verdienste im Brand- und Katastrophenschutz das Verdienst-Ehrenabzeichen in Silber und Gold.