Zusammenarbeit mit dem Königreich der Niederlande
Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden entlang der Grenze des Regierungsbezirks Münster zum Nachbarn, dem Königreich der Niederlande, für den Schutz der Einwohner:innen von großer Bedeutung.
Den Regierungsbezirk Münster verbindet eine 100 km lange gemeinsame Grenze mit dem Königreich der Niederlande und seinen direkt angrenzenden Sicherheitsregionen Noord- en Oost Gelderland sowie Twente. Neben den wirtschaftlichen Aufgaben müssen auch Herausforderungen anderer Art bewältigt werden. So machen Unwetter, Überflutungen und Vegetationsbrände nicht „am Schlagbaum“ halt. Seit vielen Jahren unterstützen sich die Brandweren auf der niederländischen und Feuerwehren auf der deutschen Seite gegenseitig. Schnittstellenprobleme werden in der Praxis unkompliziert gelöst. Auf beiden Seiten besteht der Wunsch zur gemeinsamen Lösung von Problemen.
Neben den bereits gut funktionierenden Abläufen in der Praxis, gibt es aber immer wieder rechtliche Fragestellungen, die zu einem formellen Gelingen notwendig sind. Hier setzt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an und hat sich diese Aufgaben auf die Fahne geschrieben, um die Zusammenarbeit dauerhaft zu vereinfachen.
Häufig ist die Schnelligkeit und Effektivität im Krisenmanagement entscheidend. Um im Notfall schnell reagieren zu können, bedarf es des Kennens und des Vertrauens in die Gemeinsamkeiten. Neben Übungen, Seminaren und Workshops soll der persönliche und fachliche Austausch auch in Zukunft gefördert werden.
Schon lange bevor die Grenzbäume an den gemeinsamen Übergängen fielen, bestanden verschiedene bilaterale Kontakte und Verabredungen für die grenzüberscheitende Zusammenarbeit.
Bereits im Jahre 1977 beschlossen die Regierungen des Königreichs der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland ein Abkommen über die Zusammenarbeit. Dieses Abkommen wurde zur Grundlage für die deutsch-niederländische Zusammenarbeit. Besonders im Grenzgebiet gibt es viele Schnittstellenprobleme, die gelöst werden wollen. Viele Institutionen und Kooperationen schreiben an dieser gemeinsamen Erfolgsgeschichte mit.
Die nachfolgende Abbildung beschreibt die Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Ebene der Kreise und Sicherheitsregionen:
Netzwerk N4
Das im September 2021 gegründete Netzwerk (N4 steht für das Netzwerk Niederlande und NRW Nichtpolizeiliches Krisenmanagement) und ist eine Arbeitsgemeinschaft zwischen verantwortlichen Partnern der grenznahen niederländischen Sicherheitsregionen und den deutschen Kreisen und den kreisfreien Städten. Unterstützt werden sie von den Bezirksregierungen und weiteren Partnern sowie den niederländischen Kommissaren des Königs.
Überschwemmungen, Brände und Krankheiten stellen nicht nur Sicherheitsregionen und Wasserverbände auf niederländischer Seite, sondern auch deutsche Kreise und ihr Krisenmanagement auf die Probe. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit lebt von persönlichen Kontakten, gemeinsamen Übungen und dem ständigen Erfahrungsaustausch. Das Netzwerk N4 möchte diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit vertiefen. Es geht dabei um das gegenseitige Verstehen der Strukturen und Kulturen des Anderen. Dieses Verständnis ist in Krisenzeiten enorm wichtig, denn: Jede Krise ist anders.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Downloads
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Rechtsvorschriften
- Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften, Madrid 1980
- Zusatzprotokoll zum Rahmenübereinkommen
- Zweites Zusatzprotokoll zum Rahmenübereinkommen
- Drittes Zusatzprotokoll zum Rahmenübereinkommen
- Abkommen 1991 zwischen NRW-NS, BRD-NL, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Inkrafttreten des Abkommens in 1993
- Bekanntmachen Übereinkommen von Schengen von 1994
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, 2016