Bezirksregierung
Münster

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Einsatzfahrzeuge bei der Krisenübung „Feuerkonzert 2010“.

Finanzierung des Zivil- und Katastrophenschutzes

Das Dezernat für Gefahrenabwehr ist im Regierungsbezirk zuständig für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes sowie für die Kostenerstattung der landeseigenen Fahrzeuge, ihrer Ausstattung und Unterbringung.

Die Finanzierung des Zivil- und Katastrophenschutzes ist im Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) sowie dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt.

Die Kosten der bundeseigenen Einsatzmittel sowie die Aufwendungen für Lehrgänge von Feuerwehrangehörigen werden durch die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks aus den zugewiesenen Mitteln des Bundes ersetzt. Die Bezirksregierung fordert diese Bundesmittel gegenüber dem Innenministerium für die Kreise und kreisfreien Städte an. Diese zahlen sie an die Hilfsorganisationen und Feuerwehren aus.

Die Bezirksregierung Münster erstattet die Kosten der landeseigenen Einsatzmittel auf Grundlage der Richtlinie für die Beschaffung und Verwaltung der landeseigenen Einsatzmittel im Katastrophenschutz. Die für die Verwaltung der landeseigenen Einsatzmittel benötigten Vordrucke werden auf dieser Seite bereitgestellt.