Bezirksregierung
Münster

Zuständigkeit der Vergabekammer Westfalen

Eingang eines Gebäudes. Die Fassade ist rot und es gibt viele Fenster.

Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber:innen

Vergabekammern sind zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber:innen. Sie kontrollieren, ob öffentliche Auftraggeber:innen bei laufenden europaweiten Ausschreibungen gegen Vergaberecht verstoßen haben. Außerdem prüfen sie, ob in einem solchen Fall Unternehmen, die ein Interesse am Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt sind.

Eine Vergabekammer ist vergleichbar mit einem Gericht, weshalb hier insbesondere auch Gebühren erhoben werden. Sie wird tätig, wenn ein Unternehmen, das sich für einen Auftrag oder eine Konzession interessiert, einen Nachprüfungsantrag stellt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Vergabekammern, die bei den Bezirksregierungen angesiedelt sind. Die Zuständigkeit bestimmt sich danach, in welchem Regierungsbezirk der oder die öffentliche Auftraggeber:in seinen oder ihren Sitz hat. Die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber:innen mit Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster.

Für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber mit Sitz in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln ist die Vergabekammer Rheinland zuständig. Für öffentliche Aufträge des Bundes sind die Vergabekammern des Bundes zuständig.

Vergabekammern sind sachlich zuständig, wenn

  • ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben wurde (Auftragswert überschreitet die jeweiligen EU-Schwellenwerte)

oder

  • eine Vergabestelle keine Ausschreibung durchführt, obwohl sie dazu rechtlich verpflichtet wäre (sog. De-facto-Vergabe).

Vergabekammern dürfen nicht beraten und keine Rechtsauskunft erteilen.