Bezirksregierung
Münster

Dritte Orte

Dritte Orte

Was wird gefördert?

  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen
  • „Dritte Orte“ mit relevanten Merkmalen, die ein Ort der Kultur, der Begegnung und der Vernetzung darstellen

Wer wird gefördert:

kulturelle Einrichtungen in kommunaler, frei-gemeinnütziger oder kooperativer Trägerschaft, die gemeinsam mit weiteren Institutionen, Vereinen oder Initiativen die Schaffung bzw. Weiterentwicklung eines „Dritten Ortes“ für die Region voranbringen wollen

Insgesamt ca. 25 Projekt

Wie wird gefördert:

  • In 2 Phasen möglich siehe Oben : 1. Konzeptphase, 2. Umsetzungsphase
  • Teilbetragsfinanzierung, 80%-Förderung in der Umsetzungsphase
  • Als Anschubinvestition in der Konzeptphase

Antragstellung und Fristen:

Für das Jahr 2023 können neue Bewerbungen bis zum 15.11. eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über die Mailadresse: info[at]dritteorte.nrw (info[at]dritteorte[dot]nrw)

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.