Bezirksregierung
Münster

Künstler:innen in die Kitas

Künstler:innen in die Kitas

Was wird gefördert?

  • Projekte mit 40 Einheiten à 90 Minuten
  • Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen
  • Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden

Wer wird gefördert:

  • Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstler:innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen

Wie wird gefördert:

  • auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG und der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise
  • Projekte werden mit maximal 3.000 Euro gefördert und erhalten 2.700 Euro (90 %) Landesförderung
  • Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten

Antragstellung und Fristen:

Die Antragstellung ist ab dem 01.01.2023 möglich. Seit 2021 ist die Antragstellung nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt.

Die Anträge für mehrere Einrichtungen einer Gemeinde / eines Trägers sind gebündelt zu stellen.

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.