Kultur und Schule
Was wird gefördert?
- Projekte mit 40 Einheiten à 90 Minuten während des Schuljahres
- Innovative Kooperationsprojekte mehrerer Schulen und Kommunen auch möglich
Wer wird gefördert:
- Künstler:innen, sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen mit Projekten aus allen Sparten der Kultur
- Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen sowie Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Wie wird gefördert:
- Projektzuschüsse mit max. 3.360 Euro
Antragstellung und Fristen:
Projektskizzen für die Projekte können einmal jährlich bis zum 31.03 gestellt werden. Diese können nur noch digital eingereicht werden, online über das Kulturweb. (Bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig)
Rechtsvorschriften und Formulare
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.