Bezirksregierung
Münster

Neue Künste Ruhr

Neue Künste Ruhr

Was wird gefördert?

  • künstlerische Projekte, die aufgeführt oder öffentlich präsentiert werden (im Ruhrgebiet)

Wer wird gefördert?

  • Künstler:innen, sowie Kulturarbeitende
  • Gruppen, Initiativen und Kompanien
  • Kommunale und freie Kultureinrichtunge

Wie wird gefördert?

  • Projektzuschüsse (weitere Informationen weiter unten unter Downloads und in der rechten Spalte)

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb (rechte Spalte) gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig)

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.