Bezirksregierung
Münster

Film und Medien

Film und Medien

Projektförderung Film (Allgemeine Projektförderung, Filmbildung und Kino, Substanzerhalt)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die den künstlerischen Film präsentieren oder thematisieren, Projekte zur Vernetzung der Filmszene, die Förderung der individuellen künstlerischen Entwicklung von Filmemacherinnen und Filmemachern und die Vermittlung des künstlerischen Films an alle Alters- und Zielgruppen sowie Maßnahmen zum Erhalt historisch bedeutenden Filmmaterials. Ausgenommen von der Förderung ist die Filmproduktion. Diese erfolgt seitens der Film- und Medienstiftung NRW. 

Festival- und Strukturförderung

Wer wird gefördert?

Die Förderung des künstlerischen Films in Nordrhein-Westfalen orientiert sich an übergeordneten kulturpolitischen, gesellschaftlichen und bildungspolitischen Zielen: Der Stärkung Nordrhein-Westfalens als Standort für die Filmkunst, der Unterstützung von Plattformen für die Präsentation der Kunst Filmschaffender und der Eröffnung von Zugängen zur Filmkunst für diverse Publika jenseits des Mainstreams. Bei der Erreichung dieser Ziele spielen Festivals, Filmhäuser und -werkstätten und andere langjährig eingeführte und überregional wirksame Projekte des künstlerischen Films eine besondere Rolle. An sie richtet sich die Festival- und Strukturförderung Film.

Hinweis

Für das Jahr 2026 ist nur eine Antragstellung für ein Jahr möglich!

Antragstellung

Die Antragstellung ist nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt.