Die Bezirksregierung Münster steht in der Pflicht, Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf gleichberechtige Teilhabe an schulischer Bildung zu ermöglichen. Sie bietet Schulen auf der Grundlage des Schulgesetzes, geltender Erlasse und Verordnungen vielfältige Hilfestellungen, um ihr System im Sinne gelingender Inklusion zu entwickeln.