Bezirksregierung
Münster

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Lehrer erklärt Schülern etwas

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht

Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht bietet Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I die Möglichkeit, evangelische und katholische Schüler:innen gemeinsam zu unterrichten. Die Kursform bereichert das Lernangebot, indem sie die Auseinandersetzung mit dem eigenen Glauben fördert und gleichzeitig die Ökumene in besonderer Weise betont. 

Religion konfessionell-kooperativ unterrichten

Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht orientiert sich an dem Grundsatz „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“. Seit dem Schuljahresbeginn 2018/19 haben Schulen in NRW die Möglichkeit, einen Antrag zur Einrichtung dieser besonderen konfessionsgebundenen Unterrichtsform zu stellen. Ziel ist, dass Schüler:innen beide konfessionellen Perspektiven im Laufe des Unterrichts authentisch kennenlernen und sich damit auseinandersetzen. Im Dialog sollen der Blick für Verbindendes in besonderer Weise geöffnet und gleichzeitig das Selbstverständnis in Bezug auf den eigenen Glauben gefördert werden.

Auf organisatorischer Ebene bietet die kooperative Unterrichtsform den Schulen zudem eine mögliche Antwort auf rückläufige Zahlen von Schüler:innen mit christlichem Bekenntnis. 

Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einrichten

Rechtlich ist konfessionell-kooperativer Religionsunterricht kein neues Unterrichtsfach; er ist eine Organisationsform des konfessionellen Religionsunterrichts im Sinne des Grundgesetzes (Art. 7.3). Vorausgesetzt ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen der örtlich zuständigen evangelischen Landeskirche und dem örtlich zuständigen katholischen (Erz-)Bistum. 

Schulen, die konfessionell-kooperativen Religionsunterricht einrichten möchten, stellen einen entsprechenden Antrag an die Bezirksregierung Münster. Dies erfolgt ausgehend von einem schulspezifisch entwickelten Konzept, das einen verbindlichen Wechsel der Fachlehrkräfte beider Konfessionen vorsieht und der konfessionsverbindenden wie der konfessionsspezifischen Perspektive gleichermaßen Rechnung trägt. 

Die Bezirksregierung Münster sowie die zuständigen kirchlichen Oberbehörden unterstützen den Prozess beratend sowie durch entsprechende obligatorische Fortbildungen der an Konzeption und Umsetzung beteiligten Lehrkräfte beider Konfessionen.