Zeugnisse
Informationen zur Zeugniserstellung im Gemeinsamen Lernen bei zieldifferenter und zielgleicher Förderung
Für Schüler:innen ist die Rückmeldung ihrer Lehrkräfte zu Entwicklungsschritten und erbrachten Leistungen ein wichtiger Teil des schulischen Alltags. Eine wertschätzende Beurteilung von Arbeitsergebnissen vor dem Hintergrund individueller Lernvoraussetzungen von Beginn an ist die Grundlage für Lernwillen und Leistungsmotivation, um das eigene Potenzial ausschöpfen zu können. Dazu dienen Rückmeldegespräche, Portfolios, mündliche Überprüfungen, Leistungsberichte sowie im vorgegebenen Rahmen Schulnoten und Zeugnisse. Für die Leistungsbewertung in Form von Zeugnissen gibt es differenzierte rechtliche Vorgaben.
Schüler:innen mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten die Zeugnisse der allgemeinen Schulen. Diese enthalten am Schuljahresende einen Versetzungsvermerk und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Zeugnisse unterscheiden sich lediglich durch die Bemerkungen. Eine Bemerkung zum Fortbestand des Unterstützungsbedarfs wird in die Zeugnisse am Schuljahresende und in das Halbjahreszeugnis in Jahrgang 4 aufgenommen, sofern diese keine Bemerkung zu Wechsel des Förderschwerpunktes oder Bildungsgangs oder zur Aufhebung des Unterstützungsbedarfs enthalten. Ein Wechsel des Förderortes bei unverändertem Förderschwerpunkt und Bildungsgang wird nicht im Zeugnis vermerkt. Nachteilsausgleiche müssen bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden, werden aber nicht im Zeugnis vermerkt.
Es können alle Abschlüsse der Sek I erreicht werden. Auf Wunsch der Eltern wird in Abschlusszeugnissen auf die Bemerkung verzichtet, dass der Schüler oder die Schülerin sonderpädagogisch gefördert wurde. Details zu den erforderlichen Zeugnisbemerkungen sind in dem Dokument unter „Zeugnisbemerkungen“ zu finden.
Die Leistungen der Schüler:innen werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und
den Leistungsstand in den Fächern. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte. Die Schulkonferenz kann beschließen, dass ab Klasse 4 oder ab einer höheren Klasse die Bewertung einzelner Leistungen von Schüler:innen zusätzlich mit Noten möglich ist. Dies setzt voraus, dass die Leistung den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule oder der Hauptschule entspricht. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen. In den Klassen 1 und 2 erhalten die Schüler:innen Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 bis 10 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
Details zu den erforderlichen Zeugnisbemerkungen sind in den Dokumenten unter „Zeugnisbemerkungen“ zu finden.
Informationen zu den Abschlüssen sind in den „Beispielzeugnissen“ hinterlegt.
Schüler:innen im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung erhalten am Ende jedes Schuljahres ein Zeugnis, welches die individuellen Lernfortschritte dokumentiert. Über die Schullaufbahn hinweg werden die Leistungen der Schüler:innen in diesem Bildungsgang ohne Notenstufen und auf der Grundlage der im individuellen Lern- und Entwicklungsplan (Förderplan) festgelegten anzustrebenden Kompetenzen beschrieben. Im Sinne gleichberechtigter Teilhabe ist es wünschenswert, dass die Schüler:innen im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung zum Halbjahr eine Rückmeldung zu ihren Leistungen in Form eines individuellen Lernberichts erhalten, falls dies dem Zeugnisturnus der Schulform entspricht.
Die Leistungsrückmeldungen im Zeugnis geschehen immer unter Berücksichtigung der in den Lern- und Entwicklungsplänen vorgenommenen Gewichtung der Bildungsmöglichkeiten der Lernenden. Sie beziehen sich auf die Entwicklungsbereiche Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sozialisation, Kommunikation und die Aufgabenfelder Sprache und Kommunikation, Mathematik, gesellschaftswissenschaftlicher und naturwissenschaftlicher Unterricht, Arbeitslehre, Bewegungserziehung/Sport, musisch-ästhetische Erziehung und Religiöse Erziehung/Ethik.
Details zu den erforderlichen Zeugnisbemerkungen im Bildungsgang Geistige Entwicklung sind in der Anlage unter „Zeugnisbemerkungen“ zu finden.
Die Formulierungen der zu verwendenden Zeugnisbemerkungen und weitere Zeugnisformulierungen für den Bildungsgang Lernen sind in den Anlagen in der rechten Spalten geregelt