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Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmen und Erlaubnisse
Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Maße, Gewichte, Ausrüstung, ihres Abgasverhalten oder in sonstiger Weise von den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO abweichen, benötigen Ausnahmegenehmigungen. Auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen des Großraum- und Schwertransports benötigen regelmäßig besondere behördliche Entscheidungen.