Bezirksregierung
Münster

Straßenverkehrsrecht

Verkehrshinweisschilder für Kreisverkehr und Vorfahrt achten

Straßenverkehrsrecht im Regierungsbezirk Münster

Die Bezirksregierung Münster als Höhere Straßenverkehrsbehörde ist die Aufsichtsbehörde und Ansprechpartnerin für die Straßenverkehrsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Gemeinsam tragen diese mit den Straßenbaulastträgern und der Polizei die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf dem nachgeordneten Straßenverkehrsnetz im Regierungsbezirk.

Oberstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es, Gefahren von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit steht an erster Stelle. Deswegen verfolgt die Bezirksregierung Münster die „Vision Zero“, bei der Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen ist, Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden zu vermeiden.

Aufgabenbereich

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern, erfüllt die Bezirksregierung Münster als Höhere Straßenverkehrsbehörde unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vermeidung und Abbau von Verkehrsunfällen: Gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaulastträgern und der Polizei werden Unfallhäufungsstellen analysiert und anschließend Lösungen zu deren Beseitigung erarbeitet und umgesetzt.
  • Teilnahme und Begleitung an Verkehrsschauen bei den Straßenverkehrsbehörden: Durch die sorgfältige Durchführung von Verkehrsschauen können präventiv Gefahrenstellen erkannt und beseitigt werden.
  • Abgabe von Stellungnahmen sowie Beratung bei straßenverkehrsrechtlichen und -technischen sowie verkehrssicherheitsrelevanten Fragestellungen oder straßenbaulichen Gestaltungsfragen.
  • Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften bei der Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen im Regierungsbezirk.
  • Straßenverkehrsrechtliche Prüfung von Planungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren und Förderprojekten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit.
  • Beratung der Kreise und Kommunen bei der Umsetzung verkehrstechnischer und -planerischer Maßnahmen.