Inhaltsseite Merkzeichen „H“ Die Voraussetzungen für das Merkzeichen „H“ erfüllt ein schwerbehinderter Mensch, wenn er dauerhaft für alltägliche Handlungen fremder Hilfe bedarf. Hilflosigkeit ist auch gegeben, wenn die fremde Hilfe in dauernder Bereitschaft stehen muss.
Inhaltsseite Merkzeichen „RF“ Mit dem Merkzeichen „RF“ werden die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel nachgewiesen.
Inhaltsseite Merkzeichen „TBl“ Das Merkzeichen „Taubblind“ liegt vor, wenn wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein Grad der Behinderung von 100 besteht.
RRF/Fotolia Inhaltsseite Nachteilsausgleiche Bereits in Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Alexander Raths/Fotolia Inhaltsseite Behinderten-Pauschbetrag Behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag nach dem Einkommensteuergesetz (EStG). Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).
KWarner/Fotolia Inhaltsseite Rechtsgrundlagen An dieser Stelle wird ein kurzer Überblick über die für Entscheidungen nach dem Schwerbehindertenrecht maßgeblichen Rechtsnormen gegeben.
Zerber/Fotolia Inhaltsseite Antragsverfahren Sie erhalten von Ihrer zuständigen Schwerbehindertenstelle per Post eine schriftliche Eingangsbestätigung (...)
KWarner/Fotolia Inhaltsseite Klage Nach Abschluss des Verwaltungsvorverfahrens steht Ihnen der Klageweg vor der Sozialgerichtsbarkeit offen.
Auremar/Fotolia Inhaltsseite Widerspruchsverfahren Wenn Sie mit der im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, dann können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.