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Rechtsgrundlagen
An dieser Stelle wird ein kurzer Überblick über die für Entscheidungen nach dem Schwerbehindertenrecht maßgeblichen Rechtsnormen gegeben.
Zur Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) und zur Feststellung von Merkzeichen sind maßgeblich:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere §§ 2, 152 SGB IX sowie z. B. zur erheblichen und zur außergewöhnlichen Gehbehinderung und zur Mitnahme einer Begleitperson § 229 SGB IX
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), insbesondere Anlage zu § 2 VersMedV: „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (VMG)
- Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- weitere Vorschriften aus anderen Rechtsnormen wie beispielsweise dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Der Schwerbehindertenausweis ist hier geregelt:
- Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Für das Verwaltungsverfahren finden sich die maßgeblichen Vorschriften hier:
- Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)