Inhaltsseite Abordnung Mit dem am 14. Dezember 2022 veröffentlichten Handlungskonzept weist NRW-Schulministerin Dorothee Feller auf die Herausforderungen im Rahmen der Unterrichtsversorgung und das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung hin.
Inhaltsseite Gewalt und Mobbing im Schulbereich Gewalt an Schulen – darüber wird nicht nur schulintern und in Fachgremien, sondern auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Das Thema stellt ein zentrales Handlungsfeld für Lehrkräfte und das weitere schulischen Personal dar.
Inhaltsseite Altersteilzeit Lehrer:innen im Beamtenverhältnis kann nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Ruhestand erstrecken muss, auf der Grundlage des § 66 Landesbeamtengesetz (LBG) Altersteilzeit bewilligt werden.
Inhaltsseite Annahme von Belohnungen und Geschenken Nach § 42 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und § 59 LBG des Landesbeamtengesetzes (LBG) sowie gemäß § 3 Abs.
Auremar/Fotolia Inhaltsseite Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht Zuständig für Erst- und Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertenrecht sind in Nordrhein-Westfalen die kommunalen Aufgabenträger, das sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der antragstellenden Person.
Inhaltsseite Auslandsschuldienst Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben unter anderem die Möglichkeit im vermittelten Auslandsschuldienst tätig zu sein.