Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen sind in Nordrhein-Westfalen sehr willkommen! Um den im Ausland erlernten Beruf hier ausüben zu können, muss zunächst geprüft werden, ob die Ausbildung mit der entsprechenden deutschen Ausbildung gleichwertig ist.