
Unterbringungseinrichtungen
im Regierungsbezirk Münster
Im Regierungsbezirk Münster gibt es aktuell acht zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünfte (NU). Diese liegen in Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Marl, Münster und Schöppingen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Übersicht mit detaillierten Informationen zu den acht zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünften (NU):
Organisation, Versorgung und Sicherheit
Die zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte werden als Gemeinschaftsunterkünfte betrieben, die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Die Verweildauer in den Einrichtungen variiert zwischen sechs Monaten (zumeist Familien) und maximal 18 Monaten.
Die Einrichtungen unterliegen einheitlich festgelegten Unterbringungsstandards, welche die 24-stündige Versorgung der Bewohner:innen durch einen Betreuungsdienst, einen Verpflegungsdienst und einen Sicherheitsdienst an sieben Tagen in der Woche beinhalten. Die Mitarbeitenden des Betreuungsdienstes kümmern sich insbesondere um die soziale Betreuung der Bewohner:innen und organisieren tagesstrukturierende und integrative Betreuungsangebote. Zudem bieten sie ein schulvorbereitendes Komplementärangebot für Kinder im schulpflichtigen Alter sowie eine kitaähnliche Kinderbetreuung der kleineren Kinder an. Der Betreuungsdienst kümmert sich um die Verpflegung der Bewohner:innen, meist in Zusammenarbeit mit einem Verpflegungsdienstleister. Da jede Einrichtung mit einer Sanitätsstation ausgestattet ist, ist auch die medizinische Akutversorgung der Bewohner:innen sichergestellt. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ausstattung der Unterbringungseinrichtung mit Möbeln, die Reinigung des Gebäudes und der Außenanlagen.
In den Einrichtungen sind zusätzlich Mitarbeitende der Bezirksregierung Münster vor Ort: Einrichtungsleitung und Verwaltungsmitarbeitende. Neben vielen weiteren Aufgaben zahlen sie das Taschengeld an die Bewohner:innen aus, organisieren notwendige Transfers – zum Beispiel zu ärztlichen oder behördlichen Terminen – und nehmen eine koordinierende Funktion wahr.
Mit dem Landesgewaltschutzkonzept (LGSK) NRW setzt die Landesregierung ein klares Bekenntnis gegen Gewalt in den Landeseinrichtungen für geflüchtete Personen. Bewohner:innen sollen – ebenso wie das Personal – vor jeglicher Form von Gewalt bestmöglich geschützt werden. Alle Einrichtungen orientieren sich am LGSK NRW.
Um die Sicherheit der Bewohner:innen sowie der Mitarbeitenden zu gewährleisten, wird 24-stündig an sieben Tagen in der Woche ein privater Sicherheitsdienstleister in jeder Einrichtung eingesetzt. Die Sicherheitsdienstleistenden müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit wird erreicht, dass für sämtliche Unterbringungseinrichtungen des Landes die gleichen Sicherheitsstandards gelten. Wer in einer Unterbringungseinrichtung des Landes arbeiten möchte, muss sich zudem mit einer Sicherheitsüberprüfung durch Polizei und Verfassungsschutz einverstanden erklären.
Dem Sicherheitsdienst obliegt insbesondere die Bewachung und Sicherung gegen Eindringen und Übergriffen von außen, das Einschreiten bei Auseinandersetzungen zwischen den Flüchtlingen und die Einleitung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall. Dabei ist zu beachten, dass die Mitarbeitenden keine polizeilichen Befugnisse haben. Jede Einrichtung arbeitet jedoch eng mit der örtlichen Polizei zusammen, so dass kurze Wege und schnelle polizeiliche Unterstützung immer gewährleistet sind.
Grundsätzlich stehen für die Landeseinrichtungen landesgeförderte Stellen in den Bereichen psychosoziale Erstberatung und Beschwerdemanagement zur Verfügung. Verantwortlich für die Besetzung dieser Stellen ist landesweit zentral die Bezirksregierung Arnsberg.
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Ehrenamt
Alltäglich leisten viele ehrenamtliche Helfer:innen wichtige Arbeit für die Integration von Geflüchteten in Deutschland. Der Unterstützungsbedarf ist groß – auch in den Unterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk Münster.
So besteht immer ehrenamtlicher Unterstützungsbedarf bei der Organisation und Durchführung von tagesstrukturierenden Aktivitäten. Sport-, Musik- und Kreativangebote seien hier nur beispielhaft genannt. Darüber hinaus besteht Bedarf bei der Begleitung von geflüchteten Personen als sogenannte „Alltagslotsen“ – bei Behördengängen, ärztlichen Sprechstundenbesuchen oder anderen alltäglichen Erledigungen können Sie wertvolle Hilfestellung leisten.
Wenn Sie sich vorstellen können, sich in einer der Unterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk Münster ehrenamtlich zu engagieren, melden Sie sich gerne bei der Ehrenamtskoordination/dem Umfeldmanagement der jeweiligen Einrichtung. Deren Kontaktdaten sind in der tabellarischen Übersicht hinterlegt.
Der Betreuungsdienstleister wird eine Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit mit Ihnen abschließen. Folgende Unterlagen müssen hierfür zwingend vorliegen:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis über Masernimpfung (Ausnahme: Geburtsdatum vor 1971)
- Eigenerklärung, dass keine für die Tätigkeit relevante Vorstrafen vorliegen oder diesbezügliche Ermittlungsverfahren anhängig sind.
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