Bezirksregierung
Münster

Regionalplan Münsterland – Zeichnerische Festlegungen

Zeichnerische Festlegungen

Zeichnerische Festlegungen sind die grafischen Darstellungen der raumordnerischen Ziele oder Grundsätze im Regionalplan. Sie werden auf Grundlage der topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 erfasst. In der Regel beziehen sie sich nicht auf einzelne Grundstücke oder Flurstücke, sondern bilden die räumlichen Vorgaben in generalisierender, großräumiger Form ab.