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Windenergie – Erklärung des Flächenbeitragswerts
Der Regionalplan Münsterland legt Windenergiebereiche fest, die in Summe das regionale Teilflächenziel für die Planungsregion Münster gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in Verbindung mit Ziel 10.2-2 LEP NRW erfüllen. Der Flächenbeitragswert für das Münsterland wurde mit Bekanntmachung vom 17.04.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW erklärt.