Die Security Module Card Typ B (SMC-B, besser bekannt als „Praxiskarte“) ist ein elektronischer Schlüsselspeicher im SIM-Karten-Format. Auf der SMC-B sind kryptographische Schlüssel gespeichert. Mit diesen Schlüsseln weisen sich Leistungserbringerinstitutionen, wie zum Beispiel Praxen oder Pflegeeinrichtungen, gegenüber der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen elektronisch aus.
Die SMC-B brechen Sie aus der Scheckkarte heraus. Anschließend setzen Sie die SMC-B in das Kartenlesegerät („eHealth-Kartenterminal“) Ihrer Institution ein, das Sie auf Grundlage Ihres Vertragsverhältnisses mit der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen. Als solches kommen zum Beispiel ein Vertrag zur Leistungserbringung („Versorgungsvertrag“), Ihr Beitritt zu einem Rahmenvertrag oder Ihre Anerkenntnis eines Rahmenvertrages in Betracht.
Die SMC-B ermöglicht es Ihnen, über Ihr Kartenlesegerät patientenbezogen auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur zuzugreifen.
Sie benötigen dafür außerdem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Darüber hinaus können Sie die SMC-B zur Verschlüsselung der Kommunikation im Gesundheitswesen und zur elektronischen Signatur von Dokumenten nutzen. Bei der elektronischen Signatur mit der SMC-B wird die Signatur der jeweiligen Institution zugeordnet.
Eine SMC-B darf nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann. Des Weiteren dürfen SMC-B grundsätzlich nur an Personen ausgeliefert werden, die für die betreffende Leistungserbringerinstitution im Außenverhältnis vertretungsberechtigt sind (zum Beispiel Geschäftsführung, Prokurist:in, Vereinsvorstand). Dritte (zum Beispiel Pflegedienstleitungen) können durch eine vertretungsberechtigte Person mit schriftlicher Einzelvollmacht zur Beantragung und Entgegennahme der SMC-B für diese Leistungserbringerinstitution bevollmächtigt werden.
Über den Verweis „Erstantrag Security Module Card Typ B (SMC-B)“ auf der rechten Seite dieser Seite gelangen Sie zum NRW Serviceportal. Dort können Sie Ihre SMC-B ganz bequem online beim elektronischen Gesundheitsberufsregister (eGBR) beantragen. Sie benötigen für die Antragstellung:
- Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person Ihrer Institution und gegebenenfalls einen Nachweis der Vertretungsberechtigung (zum Beispiel Vollmacht, Satzung, Geschäftsführervertrag, sonstiger Vertrag)
- Ihr Institutionskennzeichen („IK-Nummer“)
- die eHBA-Nummer der institutionsangehörigen Person mit eHBA
Für die Anmeldung im NRW Serviceportal stehen Ihnen die folgenden Anmeldeoptionen zur Verfügung:
- Sie melden sich mit „Mein Unternehmenskonto“ (ELSTER-Unternehmenskonto) an oder
- Sie verwenden zur Anmeldung Ihre BundID. Eine BundID können Sie sich über das NRW Serviceportal selbst einrichten. Für die Antragstellung ist eine BundID mit dem Vertrauensniveau „Basisregistrierung“ (Benutzername und Passwort) ausreichend.
Alle Angaben im Antrag oder der Erklärung beziehen sich auf diejenige Person beziehungsweise Institution, für die der Antrag gestellt oder die Erklärung abgegeben wird.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser Vorgangsnummer können Sie Ihre SMC-B bei einem der folgenden zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter Ihrer Wahl bestellen:
- D-Trust GmbH | Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
- Deutsche Telekom/T-Systems
- medisign GmbH
Ihren Vertrauensdiensteanbieter wählen Sie bereits im Rahmen der Antragstellung beim eGBR aus. Nach Ihrer Bestellung fragt der von Ihnen ausgewählte Vertrauensdiensteanbieter die Berechtigung Ihrer Institution zum Erhalt einer SMC-B mit der von Ihnen angegebenen Vorgangsnummer beim eGBR ab.
Das eGBR sendet Ihnen nach erfolgreicher Antragstellung per E-Mail eine Eingangsbestätigung zu. Sobald Sie einmal einen Erst- oder Folgeantrag auf Herausgabe einer SMC-B beim eGBR gestellt haben, ist es nicht erforderlich, diesen Antrag erneut zu stellen. Sollten Sie Änderungen der in Ihrem Antrag angegeben Daten mitteilen wollen oder eine neue Vorgangsnummer für die Bestellung Ihrer SMC-B bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter benötigen, so wenden Sie sich bitte formlos an das eGBR.
Das eGBR erhebt für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Herausgabe eines eHBA eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro. Der von Ihnen ausgewählte Vertrauensdiensteanbieter berechnet Ihnen seinerseits Gebühren für die Produktion Ihrer SMC-B und die Bereitstellung der damit verbundenen Dienstleistung. Die Höhe dieser Gebühren können Sie den oben verlinkten Produktinformationen entnehmen.
Auf der Internetseite des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen („GKV-Spitzenverband“) finden Sie die bestehenden Finanzierungsvereinbarungen über den Ausgleich der Kosten, die beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur entstehen.
Auf der Internetseite des eGBR (in der rechten Spalte dieser Seite) gelangen Sie unter der Rubrik „Informationen zum Thema im Internet“ zum Antragsportal des GKV-Spitzenverbands. Dort können Sie einen Finanzierungs- oder Förderantrag stellen.
Ihre SMC-B ist grundsätzlich fünf Jahre lang gültig. Um zum Ablauf der Gültigkeit eine neue SMC-B zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag beim eGBR zu stellen.
Wenn Sie bereits über eine SMC-B verfügen und eine Verlängerung beantragen möchten, wählen Sie bitte den Verlängerungsantrag für die SMC-B aus. In diesem Fall geben Sie im Antragsformular bitte die Nummer der alten SMC-B an.