
Ansprechpartner:innenliste für Lehrpersonal
Hier finden Sie Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Dezernats 47 – Personalangelegenheiten Schule.
Allgemeine Personalien und Haushalt
Personalien der Lehrkräfte an Schulen
Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für den Schulbereich
Im Arbeitsleben haben Arbeitgebende ihre Beschäftigten vor Benachteiligungen zu schützen.
Lehrkräfte und sonstiges Personal im Sinne von § 58 Schulgesetz NRW, die im Regierungsbezirk Münster im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen an öffentlichen Schulen tätig sind, können sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden. Dies ist unabhängig davon möglich, ob Sie als Lehrkraft oder als sonstige Personal in einem Beamten- oder Tarifbeschäftigungsverhältnis oder Vorbereitungsdienst tätig sind. Auch als Bewerber:in auf eine ausgeschriebene Stelle für eine Tätigkeit im Regierungsbezirk Münster an öffentlichen Schulen können Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden.
Eine Benachteiligung nach § 1 AGG ist jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Personen, die von ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.