Bezirksregierung
Münster

Orden und Auszeichnungen

Das Bundesverdienstkreuz am Bande

Orden und Auszeichnungen

Die Bezirksregierung Münster bearbeitet Vorschläge für die Verleihung von Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie für die Anerkennung von Rettungstaten.

Jede Person kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen.

Auf die Verleihung sowie auf Auskünfte zum Sachstand der Prüfverfahren besteht zu keiner Zeit ein Anspruch. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann mit einer Ordensverleihung nicht rechnen

Von Sachstandsanfragen bitten wir Abstand zu nehmen. Die Bearbeitungsdauer der Anträge verlängert sich durch die Bindung von Personalkapazitäten bei der Bearbeitung derartiger Anfragen, was wir im Interesse aller Antragstellerinnen und Antragsteller vermeiden möchten.

Übersicht Welche Verdienstorden gibt es?

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet und stellt die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Diese Auszeichnung wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen, wie beispielsweise im wirtschaftlich-sozialen und politischen aber auch durch mitmenschliche Hilfe, welche unter persönlichem Einsatz geleistet wird, erworben werden.

Als Erstauszeichnung wir grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden.

Die Verleihung des Verdienstordens kann jede Person anregen. Die Anregung kann sowohl an die Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen als auch an den Landrat des Kreises, die Bezirksregierung, die Staatskanzlei oder den Bundespräsidenten gerichtet werden.

Die Anregung erfolgt formlos.

Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen 1986 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Johannes Rau gestiftet.

Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden. Es soll sich um eine außerordentliche Leistung handeln, die die auszuzeichnende Persönlichkeit für die Allgemeinheit des Landes erbracht hat.

Der Landesorden wird in einer Ordensstufe verliehen, wobei die Zahl der Ordensinhaber 2.500 nicht übersteigen soll.

Der Landesorden wird durch den Ministerpräsidenten verliehen.

Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen

Als staatliche Anerkennung für die Rettung beziehungsweise versuchte Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder für die Abwendung einer gemeinen Gefahr verleiht der Ministerpräsident namens der Landesregierung die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen oder spricht eine öffentliche Belobigung aus.

Die Rettungsmedaille wird verliehen an Personen, die unter besonders schwierigen mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben. Die Rettungsmedaille kann auch posthum verliehen werden.

Hat für den:die Retter:in bei der Hilfeleistung keine Lebensgefahr bestanden oder hat die Rettungstat trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zur Lebensrettung geführt, so kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden. Die öffentliche Belobigung spricht der Ministerpräsident im Namen der Landesregierung aus. Die Aushändigung der Belobigungsurkunde nimmt bei der Bezirksregierung Münster in der Regel der Regierungspräsident vor.

Auf die Verleihung der Rettungsmedaille oder die Aussprache einer öffentlichen Belobigung besteht kein Anspruch.

Personen, denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist oder denen die Abwendung von Gefahren von der Allgemeinheit dienstlich oder beruflich obliegt, werden nur dann staatlich ausgezeichnet, wenn sie bei der Rettungstat das Maß der ihnen obliegenden Pflichten erheblich überschritten haben.