Bezirksregierung
Münster

Friedhofswesen und Kriegsgräberfürsorge

Eine Trauerkerze steht auf einem Grab

Friedhofswesen und Kriegsgräberfürsorge

Die Bestattungskultur in unserem Land ändert sich spürbar. Wenn ein Friedhofsträger einer Religionsgemeinschaft beschließt einen Begräbnisplatz anzulegen oder zu verändern, ist die Bezirksregierung Münster für die Genehmigung zuständig. Ferner prüft und genehmigt sie Anträge auf Errichtung von Kolumbarien oder Friedwäldern.

Errichtungen privater Begräbnisstätten sind nur ausnahmsweise zulässig. Für die Entscheidung über entsprechende Anträge sind die Kreisordnungsbehörden zuständig. Die Bezirksregierung wirkt ferner als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Kreisordnungsbehörden.

Kriegsgräberfürsorge

Das Gräbergesetz dient dazu, den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für zukünftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten.

Zu diesem Zweck bleiben die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd bestehen (Ruherecht). Führt dieses Ruherecht für den/die Grundstückseigentümer:in (Friedhofseigentümer:in) oder einen anderen Berechtigten zu Vermögensnachteilen, so ist ihm von dem betreffenden Land eine sogenannte Ruherechtsentschädigung in Geld zu leisten.

Die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Mittel der Ruherechtsentschädigung werden von der Bezirksregierung Münster an die Eigentümer:innen ausgezahlt. Anträge auf Neufestsetzung oder Änderung der Ruhrrechtsentschädigung werden von der Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit dem Bundesverwaltungsamt bearbeitet. Darüber hinaus werden von der Bezirksregierung Münster die Mittel für Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber sowie für Sondermaßnahmen an die entsprechenden Kreise zur Weiterleitung an die zuständigen Kommunen bzw. direkt an die kreisfreien Städte zugewiesen und deren Verwendung überprüft.

Individuelle Auskünfte über die Gräber der im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestatteten Kriegs- und Gewaltopfer erteilt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V..