Bezirksregierung
Münster

ZAG-PuG

Gruppenfoto Pflegepersonal

Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe

Die Bezirksregierung Münster erkennt ausländische Abschlüsse im Bereich der Pflege- und Gesundheitsfachberufe als gleichwertig an.

Fachkräfte mit einem ausländischen Abschluss in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen sind in Nordrhein-Westfalen sehr willkommen! Um den im Ausland erlernten Beruf hier ausüben zu können, muss zunächst geprüft werden, ob die Ausbildung mit der entsprechenden deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Hierfür steht die ZAG-PuG gerne zur Verfügung.

Nachdem der ausländische Abschluss von der ZAG-PuG als gleichwertig anerkannt worden ist, ist in NRW bei den zuständigen Unteren Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte oder bei den Bezirksregierungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung zu beantragen.

Hinweis zur Zuständigkeit

Bitte beachten Sie ab sofort die erhöhten Anforderungen an den Nachweis der konkreten Erwerbsabsicht in NRW (Zuständigkeit der Zentralen Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Antragsformularen und den FAQs.

Technischer Hinweis

Je nach Einstellung Ihres Computers kann es in Einzelfällen beim Öffnen der Antragsvordrucke Probleme geben. In diesem Fall müssen Sie den Antragsvordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem entsprechenden Programm aufgerufen werden.