Bodenordnungsverfahren Emsaue I
Verfahrensart: | Bodenordnungsverfahren nach § 86 Abs. 1 FlurbG (vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren) |
Aktenzeichen: | 4 18 02 |
Größe: | 37 ha bei Einleitung (dynamisch) |
Zahl der Teilnehmer:innen: | dynamisch |
Verfahren
Die Bezirksregierung Münster hat mit Beschluss vom 03.11.2018 das Flurbereinigungsverfahren Emsaue I eingeleitet. Am 23.09.2019 fand die Teilnehmerversammlung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft statt.
Vorstandsvorsitzender ist Markus Schulze Jochmaring, weitere Vorstandsmitglieder und somit gleichberechtigte Stellvertreter sind Franz-Josef Schulze Kokenbrink und Guido Roters.
Das Flurbereinigungsverfahren dient einer integrierten ländlichen Entwicklung mit folgenden Zielen:
- Überführung der im Talraum der Ems gelegenen besonders schutzwürdigen Flächen in öffentliches Eigentum und die Zuteilung von Ersatzwirtschaftsflächen an die hier wirtschaftenden Landwirte,
- Verfügbarmachung von Flächen für kommunalen Hochwasserschutz und Infrastrukturmaßnahmen,
- Verfügbarmachung von Flächen für Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
- Auflösung von Landnutzungskonflikten.
Im Flurbereinigungsverfahren Emsaue I sollen die Ziele von Naturschutz und Wasserrahmenrichtlinie im Einklang mit den konkurrierenden Ansprüchen an die Landnutzung entflochten bzw. integriert werden, so dass ein erfolgreicher Beitrag zur „Allianz für die Fläche“ entsteht.
Für die Umsetzung der Ziele des Flurbereinigungsverfahrens ist kein Landabzug gemäß § 47 FlurbG aufzubringen.