Überschwemmungsgebiete im Kreis Coesfeld
ACHTUNG: Diese Wasserspiegellagen sind nicht als verbindliche Auskünfte für Bau- oder Planungsvorhaben zu verwenden.
Hierfür wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster (dez54[at]brms.nrw.de (dez54[at]brms[dot]nrw[dot]de)).
Im Kreis Coesfeld sind bisher für folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt: