Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Die Bezirksregierung Münster setzt für Gewässer oder Gewässerabschnitte Überschwemmungsgebiete fest. Der gesetzliche Auftrag besteht auf der Grundlage von § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Nähere Informationen zur Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten bietet Ihnen die Broschüre „Vorsicht Hochwasser! Festsetzung von Überschwemmungsgebieten" im Downloadbereich.
Die Abgrenzung aller aktuell ermittelten, vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete sowie der sogenannten preußischen Überschwemmungsgebiete finden Sie im interaktiven WebGIS, dem Online-Kartendienst „Überschwemmungsgebiete“ der Bezirksregierung Münster.
Für die bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Regierungsbezirk Münster können Sie im Folgenden die Überschwemmungsgebietsverordnung sowie (sukzessive) auch die Festsetzungsunterlagen einschließlich der Angaben zu Wassertiefe und Wasserspiegellage einsehen.
ACHTUNG: Diese Wasserspiegellagen sind nicht als verbindliche Auskünfte für Bau- oder Planungsvorhaben zu verwenden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster (dez54[at]brms.nrw.de (dez54[at]brms[dot]nrw[dot]de)).