Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung bedeutet u. a., die Gewässer als Lebensraum zu erhalten und zu entwickeln. Die Bezirksregierung Münster leistet ihren Anteil daran, indem sie ökologische Gewässerentwicklungen im Regierungsbezirk Münster fördert und begleitet. Die Umgestaltung der Flüsse, Bäche und Auen ist noch nicht abgeschlossen. Doch der Zustand vieler Gewässer hat sich bereits sichtbar verbessert.
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) prägt in ganz Europa die Gewässerbewirtschaftung. Mit der Wasserrahmenrichtlinie gibt die Europäische Union einen Handlungs- und Zeitplan für eine ökologisch orientierte Entwicklung der Flüsse und Seen in Europa vor. Bäche und Flüsse, aber auch die Auen, sollen wieder zu zentralen Lebensadern in unserer Region werden. Um die Funktion als Lebensraum für eine vielfältige Fauna und Flora sicherzustellen, sollen die ökologischen Potenziale der Gewässer weiterentwickelt werden.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie legt für alle europäischen Gewässer, für
- Bäche,
- Flüsse,
- Seen und
- die Küstengewässer
Ziele hinsichtlich der Ökologie und der Chemie fest. Ziel ist die Erreichung eines „guten ökologischen Zustandes“ bzw. „guten ökologischen Potenzials“ und eines „guten chemischen Zustandes“.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde durch entsprechende Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Landeswassergesetze (LWG) in deutsches Recht umgesetzt.
Weitergehende Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen finden sie unter:
Der Umweltausschuss des Landtags NRW hat auf seiner Sitzung am 01.12.2021 sein Einvernehmen mit dem dritten Bewirtschaftungsplan für die Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW erklärt. Die Veröffentlichung der nun gültigen Dokumente erfolgte am 22.12.2021. Sie finden den aktuellen Bewirtschaftungsplan unter folgendem Link:
Zuständigkeitsbereiche der Bezirksregierung Münster
Als oberste Landesbehörde ist das Umweltministerium NRW verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Das Umweltministerium entwirft und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm und führt die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Für die Organisation der Abläufe in den Teileinzugsgebieten wurde bei den Bezirksregierungen für jedes Teileinzugsgebiet eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier werden beispielsweise die Runden Tische vorbereitet und die Entwürfe für die Maßnahmenprogramme erstellt.
Folgende Geschäftsstellen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster:
- Ems-NRW
- Emscher
- Ijsselmeer-Zuflüsse NRW
- Schifffahrtskanäle NRW
Außerdem hat die Bezirksregierung Anteile an den WRRL-Zuliefergebieten Lippe und Rheingraben-Nord. Hier arbeitet sie den federführenden WRRL-Geschäftsstellen anderer Bezirksregierungen zu und nimmt eigene Aufgaben wahr.
Gewässerentwicklung
Maßnahmen zur Gewässerentwicklung prüft die Bezirksregierung Münster im Rahmen von Anträgen auf Förderung und begleitet fachtechnisch ihre Ausführung.
Hierbei kann es sich zum Beispiel handeln um:
- den Bau von Organismenaufstiegsanlagen,
- den Rückbau von Querbauwerken,
- die Anlage von Sohlgleiten,
- die Verbesserung der Gewässerstruktur,
- das Einbringen von Totholz,
- die Anlage von Sekundärauen.
Gewässerberatungsprojekt
Darüber hinaus unterstützt die Bezirksregierung Münster mit ihrer Gewässerberatung Kommunen und Wasser- und Bodenverbände bei der Ideenfindung und Umsetzung von hydromorphologischen Gewässermaßnahmen. So werden neben der Vorstellung zielführender Maßnahmen auch Auskünfte zur Förderung und Finanzierung erteilt. Darüber hinaus bietet die Gewässerberatung Unterstützung bei der Bereitstellung von gewässerangrenzenden Flächen an, beispielsweise über Flächentausche nach dem Flurbereinigungsgesetz oder über Entschädigungszahlungen. Zudem werden die Maßnahmenträger:innen zur Möglichkeit der Generierung von Ökopunkten sowie der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen am Gewässer beraten.
Förderung Wasserwirtschaft
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen die Gewässer wieder zu Lebensadern der Natur werden, zu wichtigen Naturräumen bzw. Naturlandschaften. Das NRW-Programm "Lebendige Gewässer" zielt daher auf die ökologische Entwicklung unserer Gewässer, ihrer Ufer und Auen. Mit dem Programm "Lebendige Gewässer" unterstützt das Land NRW Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und fördert sie mit bis zu 80 %.
Die Bezirksregierung Münster wickelt als Förderbehörde die Förderprogramme des Umweltministeriums NRW in folgenden Bereichen ab:
- Gewässerausbau
- Gemeinschaftsaufgaben (Bund und Länder) und
- Programme der EU