Wasserbuch für den Regierungsbezirk Münster
Im Wasserbuch dokumentiert die Bezirksregierung Münster eigene wasserwirtschaftlich relevante Daten und die aus den Erlaubnissen anderer Behörden. Hinter der Bezeichnung verbirgt sich eine Datenbank. Wöchentlich gehen circa 100 Erlaubnisse zur Grund- und Oberflächenwassernutzung ein, die die Mitarbeiter:innen in das digitale Wasserbuch einpflegen.
Im Wasserbuch sind gemäß § 87 Wasserhaushaltsgesetz verzeichnet:
- Einleitungen in Grund- und Oberflächengewässer,
- Entnahmen von Grund- und Oberflächenwasser,
- Wasserschutzgebiete,
- Überschwemmungsgebiete,
- Aufstau und Absenken oberirdischer Gewässer,
- geothermische Nutzungen,
- die Verwendung von Recycling-Baustoffen,
- von gesetzlichen Regelungen abweichende Unterhaltspflichten und
- Zwangsrechte (Duldungspflichten).
Die Bezirksregierung Münster und die nachgeordneten Behörden können anhand der Daten des Wasserbuchs sachgerecht abwägen, ob im Einzelfall die Interessen Einzelner dem Wohl der Allgemeinheit entgegenstehen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn zusätzliche Entnahmen in Wasserschutzgebieten versagt werden müssen, weil sonst die öffentliche Wasserversorgung gefährdet würde.
Darüber hinaus kommt die Behörde mit dem Wasserbuch ihrer Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit nach. Jeder Interessierte und jeder Interessent – auch ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses – kann Informationen aus dem Wasserbuch erhalten (nach UIG). Mündliche Auskünfte sind in der Regel bei niedrigem Verwaltungsaufwand gebührenfrei, Ausdrucke und Kopien werden gegen Kostenerstattung erstellt.