Schifffahrtskanäle in Nordrhein-Westfalen
Die nordrhein-westfälischen Schifffahrtskanäle mit einer Länge von rund 380 Kilometer sind Teil des Westdeutschen Kanalnetzes. Das Kanalnetz verfügt über eine Gesamtlänge von circa 625 Kilometern.
Die Kanäle verbinden als künstlich geschaffene Gewässer die großen Stromgebiete Deutschlands und Europas. Sie sind zwischen 1899 und 1931 für den Gütertransport erbaut und seitdem mehrfach ausgebaut worden. Die Kanäle werden ebenso für die Wasserversorgung wie für die Freizeitgestaltung und Erholung der Bevölkerung genutzt. Sie sind jedoch auch Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere.
In Nordrhein-Westfalen befinden sich vollständig oder in Abschnitten die folgenden Kanäle:
- Datteln-Hamm-Kanal,
- Dortmund-Ems-Kanal,
- Mittellandkanal,
- Rhein-Herne-Kanal,
- Wesel-Datteln-Kanal.
Der Mittellandkanal liegt im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Hannover. Für alle übrigen Schifffahrtskanäle in NRW ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Münster zuständig. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit Hauptsitz in Bonn und ihre Außenstellen sowie die zugehörigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sind Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Ökologische Aufwertung der Kanäle
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie gibt auch Vorgaben für eine ökologisch orientierte Bewirtschaftung künstlich angelegter Gewässer, wie die Kanäle in Nordrhein-Westfalen. Ihre ökologische Aufwertung ordnet sich den Restriktionen der für die Schifffahrt geschaffenen Gewässer unter. Die Schifffahrt stellt den Hauptzweck der Kanäle dar und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs darf nicht beeinträchtigt werden.
Vor diesem Hintergrund ließ das ehemalige Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich bereits vor einigen Jahren durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) sogenannte Unterhaltungspläne exemplarisch für Teilabschnitte der in ihre Zuständigkeit fallenden Kanäle entwickeln. Sie dienen der ökologischen Bestandsaufnahme, Bewertung und planmäßigen extensiven, die Ökologie fördernden Unterhaltung der Kanäle und ihrer Ufer. Die Unterhaltungspläne haben weiteres Interesse innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hervorgerufen.
Da ökologisch aufwertende Maßnahmen aufgrund der prioritären schifffahrtlichen Nutzung in den Fahrrinnen der Kanäle nicht umsetzbar sind, wurden bereits einige Regenerations- und Reproduktionsbecken mit Verbindung zur Fahrrinne parallel zum Kanal angelegt. Diese Bereiche sind gegen den Wellenschlag der Schiffe geschützt, um z. B. Fischlaich eine verbesserte Aufwuchssituation zu bieten.
Über die bereits bestehenden Regenerations- und Reproduktionsbecken hinaus, sollen zukünftig, neben der extensivierten Uferpflege als ökologische Maßnahme, noch weitere Becken eingerichtet werden, um die aquatische Ökologie zu verbessern.