Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die Erreichung des guten quantitativen und qualitativen Zustands des Grundwassers. Da im Regierungsbezirk Münster die Wasserversorgung der Öffentlichkeit vorrangig über die Entnahme und Aufbereitung von Grundwasser erfolgt, sind Qualität und Quantität des Grundwassers von essentieller Bedeutung für die Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung.