
Regionalplan Münsterland
Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne seiner Kreise und der kreisfreien Stadt Münster vor. Dabei ist es Aufgabe der Regionalplanung, die unterschiedlichen Flächenansprüche an den Raum zu koordinieren und zusammenzubringen.
Der Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 27. Juni 2014 mit der Bekanntmachung wirksam. Seitdem wurde der Regionalplan Münsterland mehrfach geändert. Die umfangreichste Änderung erfolgte im Zuge des Verfahrens zur Anpassung an den Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Diese Änderung wurde am 31. März 2025 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 16. April 2025 wirksam. In diesem Zusammenhang wurden auch der Sachliche Teilplan Energie und der Sachliche Teilplan Kalkstein in den Regionalplan Münsterland integriert.
Inhalte des geltenden Regionalplans
Der Regionalplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 ROG). Sie konkretisieren und ergänzen die Vorgaben des LEP NRW und des BRPH. Die zeichnerischen Festlegungen erfolgen im Maßstab 1 : 50.000. Die Festlegungen des Regionalplans werden ergänzt durch Erläuterungskarten, Dokumentationsbögen und einen Umweltbericht (vgl. § 8 ROG), der beschreibt, wie sich der Raumordnungsplan auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Kulturgüter etc.) voraussichtlich auswirken wird.
Regionalplan 2025 Textliche Festlegungen
Regionalplan 2025 Zeichnerische Festlegungen
Regionalplan 2025 Erläuterungskarten
Regionalplan 2025 Dokumentationsbögen
Regionalplan 2025 Umweltbericht
Regionalplan 2025 Verfahrensunterlagen
Beschlüsse
Synopse der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren (06.03. – 30.09.2023) und den Erörterungen (19.06. – 05.07.2024)
Synopse der Stellungnahmen aus dem zweiten Beteiligungsverfahren (28.10. – 09.12.2024)
Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrensdokumentation für die Regionalplanänderung 2025:
Regionalplan 2025 Bereiche für die Nutzung der Windenergie
Die Festlegungen des Regionalplans zur Nutzung der Windenergie greifen die aktuellen Entwicklungen und Bestrebungen auf Bundesebene zur Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land auf. Mit der Festlegung von Windenergiebereichen wird das regionale Teilflächenziel, das durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für das Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben und durch den LEP NRW für die Planungsregion Münster konkretisiert wird, erfüllt. In der nachfolgenden Erläuterungskarte sind alle Windenergiebereiche mit ihrer namentlichen Kennzeichnung dargestellt.