Bezirksregierung
Münster

Ein Neugeborenes wird am Kopf gestreichelt

Ausbildung zur Hebamme

Die Ausbildung zur Hebamme wurde 2020 mit dem Hebammengesetz und der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) neu ausgerichtet und findet jetzt an Hochschulen als duales Studium statt.  

Weitere Infos zum Studiengang sind auf den Seiten der Universität Münster unter folgendem Link zu finden:

Nach Abschluss des Studiums oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden (s. Downloads unten).  

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung umfasst unter anderem die Überwachung der Fortbildungsverpflichtung gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Hebammenberufsordnung (HebBO), und die Meldeverpflichtung aus § 8 HebBO.  

Die Meldungen zur Anzeige der Tätigkeit und zum Nachweis von Fort- und Weiterbildungsstunden erfolgen digital über das Fachverfahren eNÜG" (= elektronische Nachweisübermittlung Gesundheitsfachberufe) unter folgendem Link:

Berufliche Fortbildungsveranstaltungen für Hebammen können vorab und gegen Gebühr gemäß § 7 Abs. 2 HebBO NRW auf ihre Eignung hin überprüft werden. Dazu besteht aber keine Verpflichtung.  

Bei Veranstaltungen ohne Vorabüberprüfung ist ein aussagekräftiges Teilnahmezertifikat wichtig, welches im eNÜG-Portal als PDF hochgeladen werden kann. Ausgewiesen sein sollten mindestens: 

  • Name und Geburtsdatum der teilnehmenden Person,
  • Inhalte der Fortbildung und Zuordnung zu Anlage 2 der HebbO NRW,
  • Anzahl der Stunden, insbesondere separate Ausweisung von Notfallstunden,
  • Format (digital/Präsenz) und
  • Datum und Unterschrift des Fortbildungsanbieters.