Bezirksregierung
Münster

Ausbildung in Pflegeberufen

Ein Team von Gesundheitsfachleuten

Ausbildung

in Pflegeberufen

Der Pflegeberuf ist sehr vielfältig; er umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten. Dazu gehören die pflegerische, medizinische und soziale Versorgung und Begleitung der Menschen, die sich den Pflegenden anvertrauen. Der Bedarf an qualifizierten und verantwortungsbewussten Mitarbeitenden in der Pflege ist stark gestiegen. 

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung der Pflegeschulen und der dort eingesetzten Lehrkräfte zuständig. 

Während der Ausbildung ist die Bezirksregierung die richtige Anlaufstelle in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Dabei ist die Bezirksregierung zuständig für die Zulassung zur Prüfung und übernimmt den Prüfungsvorsitz. Nach Abschluss der Ausbildung kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden.  

Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Ort, in dessen Regierungsbezirk die Pflegeschule liegt. 

Weitere Informationen zur Ausbildung in der generalistischen Pflege finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums NRW (s. Sidebar) sowie in den Downloads.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung der Pflegefachassistenzschulen und der dort eingesetzten Lehrkräfte zuständig. 

Während der Ausbildung ist die Bezirksregierung die richtige Anlaufstelle in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Dabei ist die Bezirksregierung zuständig für die Zulassung zur Prüfung und übernimmt den Prüfungsvorsitz. Nach Abschluss der Ausbildung kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden.  

In der Pflegefachassistenz gibt es die Möglichkeit der Externenprüfung. Eine Externenprüfung ermöglicht den Erwerb eines Abschlusses, ohne den regulären Bildungsgang besucht zu haben. Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Externenprüfung und die Anforderungen in der Prüfung selbst entsprechen dabei denen der regulären Bildungsgänge. 

Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Ort, in dessen Regierungsbezirk die Pflegeschule liegt. 

Weitere Informationen zur Ausbildung in der Pflegefachassistenz finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums NRW (s. Sidebar) sowie in den Downloads.

Das für die Abwicklung der Pflegeausbildungen nach dem PflBG und der PflfachassAPrV entwickelte Fachverfahren kann über den folgenden Link aufgerufen werden: 

Nachfolgend finden Sie eine Anleitung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. 

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung umfasst die Prüfung der Qualifikation der Praxisanleitungen gemäß den rechtlichen Vorgaben. Dazu zählt unter anderem die Prüfung der berufspädagogischen Zusatzqualifikation sowie die Einhaltung der kontinuierlichen Fortbildungspflicht.  

Digitale Erfassung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter 

Das für die Erfassung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter entwickelte Fachverfahren steht allen Einrichtungen mit Sitz in NRW zur Verfügung. 

Die Registrierung erfolgt unter folgendem Link:  

Weitere Informationen zur Praxisanleitung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums NRW (s. Sidebar) sowie in den Downloads.

Die Ausbildung in der Familienpflege findet an staatlich anerkannten Fachseminaren statt. Die Bezirksregierung achtet als Aufsichtsbehörde darauf, dass die Ausbildungen nach geltendem Recht stattfinden. Das geschieht durch enge Zusammenarbeit mit den Fachseminaren. 

Zum Ende der Ausbildung erfolgt die staatliche Abschlussprüfung unter Vorsitz der Bezirksregierung. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erteilt die Bezirksregierung auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. 

Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Ort, in dessen Regierungsbezirk das Fachseminar liegt. 

Fachseminare für Familienpflege 

  • Haus der Pflege, Zeche Westfalen 1, 59229 Ahlen
  • Caritas Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit Rheine, Kardinal-Galen-Ring 84-86, 48431 Rheine
  • JFB, Fachseminar für Familienpflege, Weststr. 9, 48703 Stadtlohn
  • Edith-Stein-Kolleg, Von-Ketteler-Str. 40, 48231 Warendorf 

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt und dauerhaft in Ihrem Beruf tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. 

Die Erlaubnis der Berufsbezeichnung in den Pflegeberufen wird unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit erteilt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt, den die antragstellende Person hat bzw. zuletzt hatte. 

Weitere Informationen finden Sie in den Downloads.

Die Bezirksregierung ist für die Ausstellung von Zweitschriften zuständig. 

Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Ort, in dessen Regierungsbezirk Ihre schulische Ausbildungsstätte lag. 

Nachfolgend finden Sie den Antrag: