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Ausbildung in Gesundheitsfachberufen
Die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen (nicht-ärztlichen Heilberufen) findet an staatlich anerkannten Schulen statt. Die Bezirksregierung ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und Überwachung dieser Ausbildungsstätten.
Im Bereich „Ausbildung und Prüfung“ ist die Bezirksregierung zuständig für die Berufe
- Hebammen
- Anästhesietechnische-/Operationstechnische Assistenz
- Medizinisch-technische Berufe
- Pharmazeutisch-technische Assistenz
Für die übrigen Berufe sind die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte erste Anlaufstelle.
Zur Anzeige der Tätigkeit und zum Nachweis von Fort- und Weiterbildungsstunden steht das Fachverfahren „eNÜG" (= elektronische Nachweisübermittlung Gesundheitsfachberufe) unter folgendem Link zur Verfügung: