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Ausbildung im Bereich Pharmazeutisch-technische Assistenz
Die Ausbildung von Pharmazeutisch-technischen Assistent:innen findet an staatlich anerkannten Schulen statt.
Während der Ausbildung ist die Bezirksregierung die richtige Anlaufstelle in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Dabei ist die Bezirksregierung zuständig für die Zulassung zur Prüfung und übernimmt den Prüfungsvorsitz.
Nach Abschluss der Ausbildung oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Ort, in dessen Regierungsbezirk die Abschlussprüfung abgelegt wurde.