
Förderung Gesundheitsfachberufe
Die Landesförderung entlastet Auszubildende der Gesundheitsfachberufe erheblich. Abgewickelt wird das Verfahren über die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten, die seit dem 19. Oktober 2018 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ihre Anträge stellen können.
Unter Vorbehalt auskömmlicher Haushaltsmittel erstattet das Land NRW das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene ortsübliche Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2021 geltenden Förderrichtlinie.
Zusatzkosten wie Prüfungs- oder Lizenzgebühren dürfen dabei nicht mehr von den Auszubildenden eingefordert und nicht per se in das Schulgeld eingerechnet werden; hierzu bedarf es eines gesonderten, formlosen Antragsverfahrens.
Die finanzielle Zuwendung ist möglich für eine Ausbildung in folgenden Berufen:
- Ergotherapie
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
- Pharmazeutisch-Technische Assistenz
- Medizinisch-Technische Assistenz
Weitere Hinweise und Details ergeben sich aus den Dokumenten zum Download.