Bezirksregierung
Münster

Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung

Ein männlicher Pfleger kniet neben dem Rollstuhl einer älteren Dame

Ausgleichsfonds

für die Pflegeberufeausbildung

Im Bereich der Pflege sind die Folgen des demografischen Wandels besonders spürbar. Der Bundesgesetzgeber hat daher im Juli 2017 den Grundstein für die Reform der Pflegeberufe gelegt, um die Ausbildung zu modernisieren und den Berufsbereich der Pflege aufzuwerten. 

Das am 01.01.2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz vereint die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung. Mit dem Pflegeberufegesetz gibt es nunmehr einen einheitlichen Berufsabschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann mit der Möglichkeit zur Schwerpunktsetzung in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. 

Auch bei der Finanzierung der Ausbildung hat sich mit der Reform der Pflegeberufe etwas geändert: 
Seit 2020 erfolgt die Finanzierung der Pflegeausbildung einheitlich über Landesfonds, um eine qualitätsgesicherte und wohnortnahe Ausbildung zu ermöglichen. Für das Land Nordrhein-Westfalen verwaltet die Bezirksregierung Münster als zuständige Stelle den Ausgleichsfonds nach dem Pflegeberufegesetz. 

Neben der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung wurde auch ein Pflegestudium eingeführt, welches die Pflegeausbildung um neue Karrieremöglichkeiten ergänzt sowie Aufstiegschancen ermöglicht. Das Pflegestudium wird seit dem Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes am 01. Januar 2024 ebenfalls über den Ausgleichsfonds finanziert. 

Tabellarische Übersicht über die am Ausgleichsfonds beteiligten Stellen und Personen

Was ist die Idee hinter dem Ausgleichsfonds?

Mit dem Ausgleichsfonds werden die für die Ausbildung anfallenden Kosten der ausbildenden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste und auch der Pflegeschulen finanziert. 

In den Fonds zahlen die Kostenträger der Ausbildung ein. Das sind 

  • Krankenhäuser (57,2380 %),
  • stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen (30,2174 %),
  • das Land Nordrhein-Westfalen (8,9446 %),
  • die sozialen und privaten Pflegeversicherungen (3,6 %). 

Durch ein Umlageverfahren wird ein Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen geschaffen. Das heißt, alle Einrichtungen außer den Pflegeschulen werden gleichermaßen zur Finanzierung der Pflegeausbildung herangezogen

Der jährlich umzulegende Finanzierungsbedarf zur Finanzierung der Pflegeausbildung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 

  • Summe aller Ausbildungsbudgets der Ausbildungsträger
  • Liquiditätsreserve von 3%
    Sie soll die Zahlungsfähigkeit des Fonds beispielsweise im Falle des Ausscheidens eines Kostenträgers gewährleisten. Gleichzeitig sollen aber auch mehr Ausbildungsplätze als vorher geplant ermöglicht werden.
  • Verwaltungskostenpauschale von 0,6%
    Sie deckt die Personal- und Sachkosten der zuständigen Stelle.  
Zusammensetzung Ausgleichsfonds

Wie läuft das Verfahren ab?

Die Bewirtschaftung des Ausgleichsfonds sieht folgenden Aufgabenzyklus vor: 

  • Festsetzungsjahr 
    (Kalenderjahr vor dem Finanzierungsjahr)
  • Finanzierungsjahr 
    (Kalenderjahr, in dem die Ausbildungskosten entstehen)
  • Abrechnungsjahr 
    (Kalenderjahr nach dem Finanzierungsjahr) 

Im Festsetzungsjahr werden die Grundlagen geschaffen, um im Finanzierungsjahr die Ausbildungskosten aus dem Fonds finanzieren zu können. 

Die ausbildenden Einrichtungen und die Pflegeschulen melden der Bezirksregierung Münster ihre prognostizierten Auszubildenden und Studierenden (sog. Prognosemeldung) für das kommende Finanzierungsjahr jährlich bis zum 30. Juni. 

Auf Basis der sich aus den prognostizierten sowie der sich bereits in Ausbildung bzw. im Studium befindenden Auszubildenden werden die zur Finanzierung der Ausbildungskosten benötigten Budgets aller Ausbildungsträger ermittelt. Zusammen mit der Liquiditätsreserve und der Verwaltungskostenpauschale ist dies der Betrag, der im Finanzierungsjahr von den Kostenträgern aufgebracht werden muss und über Umlagen eingefordert wird. 

Der Umlagebetrag wird für jeden Kostenträger auf Grundlage der jährlich bis zum 30. Juni einzureichenden sog. Umlagemeldung individuell berechnet und für die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Oktober festgesetzt. Für die Krankenhäuser werden die Beträge bis zum 15. Dezember festgesetzt. 

Im Finanzierungsjahr zahlen die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ihre Umlagen in monatlichen Raten zum 10. eines Monats. Die ausbildenden Einrichtungen und die Pflegeschulen (Ausbildungsträger) erhalten ihre Ausgleichszuweisungen ebenfalls monatlich am Monatsende ausgezahlt. 

Im Abrechnungsjahr rechnen die Kostenträger sowie die Ausbildungsträger ihre Zahlungen ab. 

Grundlagen für das Verfahren sind das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).  

Funktions des Ausgleichsfonds

Digitales Verfahren

Für das Verfahren wurde ein digitales System eingerichtet, in dem die Kosten- und Ausbildungsträger ihre Meldungen erfassen können. Auch die Kommunikation mit der Bezirksregierung Münster wird über das System ermöglicht. 

Das Onlineverfahren erreichen Sie über folgenden Link: