Nur ausgebildetes Luftfahrtpersonal mit entsprechenden Lizenzen und Berechtigungen darf Luftfahrzeuge wie Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge oder Freiballone führen. Die Bezirksregierung als obere Luftaufsichtsbehörde ist für die Ausbildung von Luftfahrtpersonal zuständig.