Bezirksregierung
Münster

380-kV-Höchstspannungsfreileitung Westerkappeln – Gersteinwerk

380-kV-Höchstspannungsfreileitung Westerkappeln – Gersteinwerk

Die Amprion GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) mit dem Ziel, das Übertragungsnetz für die zukünftig ansteigenden Stromflüsse zu verstärken. Im Juli 2022 hat die Amprion GmbH gemäß Nr. 89 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) den gesetzlichen Auftrag für den Bau der Höchstspannungsleitung Westerkappeln – Gersteinwerk erhalten. Sie ist als Freileitung zu errichten und wird eine Länge von ca. 85 km aufweisen.

Die Bezirksregierung Münster hat federführend für das Vorhaben in Abstimmung mit der weiteren räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) im Zeitraum September 2024 bis März 2025 eine Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) durchgeführt. 

Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung eines raumverträglichen Korridors. Sie ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).

Die gutachterliche Stellungnahme mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei den Regionalplanungsbehörden ausgelegt. 

Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse findet erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren bzw. im Zulassungsverfahren statt.