Das Gesundheitsdezernat bewilligt für spezielle Einzelmaßnahmen Förderungen im Bereich Gesundheitswesen. Ob eine Einzelmaßnahme gefördert werden kann, wird in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden.