Bezirksregierung
Münster

Ausgleichsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV

Ausgleichsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV

Erstattung von Fahrgeldausfällen nach § 231 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Bus- und private Bahnunternehmen, die öffentlichen Personennahverkehr betreiben.

Was wird gefördert?

Fahrgelderstattung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Wie sind die Konditionen?

Die Konditionen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben.

Wie läuft das Antragsverfahren?

  • Ein Antrag ist innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu stellen.
  • Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr sind auf Antrag Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV zu erstatten. Der Antragsvordruck ist unter Downloads abrufbar. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den von den Verkehrsunternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr und nach einem Prozentsatz, der jährlich vom zuständigen Ministerium ermittelt wird. Die Prozentsätze der letzten fünf Jahre können unter Downloads eingesehen werden.
  • Neben der Erstattung können für das jeweils laufende Kalenderjahr auf Antrag Vorauszahlungen in Höhe von 80 Prozent des zuletzt für ein Jahr festgesetzten Erstattungsbetrages gewährt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster 
Dezernat 25 
Domplatz 1-3
48143 Münster