Bezirksregierung
Münster

Hausärztliche Versorgung

Hausärztliche Versorgung

Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren in förderfähigen Gemeinden im Bereich der Bezirksregierung Münster können zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung Förderungen erhalten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten mit einer vertragsärztlichen Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im Bereich der Bezirksregierung in förderfähigen Gemeinden anteilig mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro (Gebiet nach Anlage 1) und mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro (Gebiet nach Anlage 2)
  • eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro (Gebiet nach Anlage 1) und mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro (Gebiet nach Anlage 2)
  • die Errichtung von Lehrpraxen mit einem anteiligen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 Euro
  • die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten durch eine monatliche Zuwendung in Höhe von 500 Euro (verringert sich bei Teilzeit)
  • die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Qualifizierungsjahres gemäß Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vom 30. August 2018 durch eine monatliche Zuwendung in Höhe von 500 Euro (verringert sich bei Teilzeit)
  • die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin gemäß Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vom 30. August 2018 durch eine monatliche Zuwendung in Höhe von 500 Euro (verringert sich bei Teilzeit)
  • der Erwerb von Zusatzqualifikationen von nicht-ärztlichem Praxispersonal im Sinne der Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 des Bundesmantelvertrag-Ärzte) durch eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 
Domplatz 1-3
48143 Münster