Bezirksregierung
Münster

Investitionsprogramm Pflegeschulen

Investitionsprogramm Pflegeschulen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen (FRL-Invest-PS) vom 10.12.2021

Die Förderrichtlinie hebt die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft auf.

Jährlich stehen sieben Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.

Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, können eine jährliche Pauschale von 189 Euro pro belegtem Ausbildungsplatz erhalten. Förderfähig sind auch die Ausbildungsplätze für die Altenpflegehilfeausbildung bzw. der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung.

Das Geld soll für Investitionen zur Errichtung von Pflegeschulen, Mieten und Anlagegüter verwendet werden. Die Förderung schafft dem Ausbildungsträger eine solide Basis, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung sicherzustellen.

Die Förderrichtlinie wurde für das Jahr 2025 unverändert verlängert. Anträge für das Jahr 2025 sind im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni unter Verwendung der bisherigen Antragsformulare zu stellen. Maßgeblich für die Wahrung der Antragsfrist ist der fristgerechte Eingang des Antrags in schriftlicher Form bei der Bezirksregierung Münster.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster.