Ausbildung zum/zur Fachlehrer:in an Förderschulen
Ziel des Ausbildungsganges zum/zur Fachlehrer/in an Förderschulen ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- die fachlichen Voraussetzungen für die erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeit bei Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder
- für die Tätigkeit in der pädagogischen Frühförderung von Kindern mit einer Hör- oder Sehschädigung zu vermitteln und
- sie auf diese Tätigkeit vorzubereiten und sie mit den Aufgaben ihres Berufes vertraut zu machen.
Fachlehrer und Fachlehrerinnen an den oben genannten Förderschulen unterrichten nicht, wie ihre Bezeichnung vermuten lässt, ein spezielles Fach. Sie übernehmen als Mitglied eines Klassenteams, in dem in der Regel auch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik tätig ist, erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeiten mit einem einzelnen Schüler, einer Lerngruppe oder einer Klasse.
Darüber hinaus führen sie Freizeitmaßnahmen durch und erledigen alle Aufgaben, die sich aus dem Ganztagsschulbetrieb ergeben. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen gehört zu ihren Aufgaben.
Die Ausbildung dauert grundsätzlich 18 Monate. Sie gliedert sich in einen schulpraktischen und einen theoretischen Bereich, die grundsätzlich parallel laufen.
Für den 01.11.2026 ist ein neuer Einstellungstermin vorgesehen.
Bitte beachten Sie den unten stehenden Ausschreibungstext und die formgebundenen Bewerbungsunterlagen.
Haben Sie sich für das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Gelsenkirchen als gewünschte Ausbildungsstelle entschieden, so richten Sie Ihre Bewerbung mit den formgebundenen Bewerbungsunterlagen bitte ab dem 03.03.2026 bis zum 10.04.2026 an folgende Adresse:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 47.Z FLFS
Frau Kemme
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Bei dem 10.04.2026 handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel der Bezirksregierung auf Ihrer Bewerbung. Verspätet eingehende Bewerbungen (sowie Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse, etc.) können nicht berücksichtigt werden!
Bitte füllen Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig aus und reichen diese unterschrieben und mit den notwendigen Nachweisen (Zeugnisse, etc.) fristgerecht bei der Bezirksregierung ein. Verspätet eingehende Bewerbungen (sowie Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen etc.) können nicht berücksichtigt werden!
Bitte beachten Sie außerdem:
Als Nachweis für die Laufbahn förderliche hauptberufliche Tätigkeiten können nur Bescheinigungen/Zeugnisse des jeweiligen Arbeitgebers berücksichtigt werden. Die entsprechenden Nachweise müssen Informationen darüber enthalten, welche Tätigkeit in welchem konkreten Zeitraum und mit welchem Stundenumfang (im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle) ausgeübt wurden. Die Vorlage von Arbeitsverträgen ist nicht ausreichend und diese können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige Bescheinigungen/Zeugnisse des Arbeitgebers werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Elternzeiten und Beurlaubungen sind ebenfalls durch den jeweiligen Arbeitgeber zu bescheinigen.
Die Bezirksregierung ist nicht verpflichtet, Ihnen Gelegenheit zu geben, fehlende Unterlagen nachzureichen.
Mehrfachbewerbungen bei mehreren Bezirksregierungen sind nicht zulässig.